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Den natürlichen Ablauf, die Atmosphäre und die besonderen Momente des Hochzeitstages stehen im Mittelpunkt der fotografischen Begleitung.
Von der Begrüßung der Gäste über die Trauung, den Ringtausch und die Unterschriften bis hin zum Auszug werden alle wichtigen Momente festgehalten. Vor oder nach der Trauung – oder je nach Tagesablauf zwischendurch – sind außerdem etwa 30 Minuten bis eine Stunde für Paarfotos an der Location oder an einem nahegelegenen, zu Fuß erreichbaren Ort vorgesehen.
Ist die Hochzeitsfeier Teil des gebuchten Pakets, werden auch dort wichtige Momente wie Einzug, Reden, Anschneiden der Hochzeitstorte sowie Familien- und Gästefotos und die natürliche Atmosphäre der Feier festgehalten.
Bei einem geplanten First Look oder besonderen Programmpunkten bitten wir um vorherige Mitteilung.
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Die jeweilige Shootingdauer der einzelnen Pakete ist im Katalog aufgeführt.
Während der fotografischen Begleitung können kurze Pausen für Essen und Erholung eingeplant werden. Diese werden so abgestimmt, dass wichtige Momente wie die Trauung oder andere Programmpunkte nicht verpasst werden.
Eine geringfügige Überschreitung der vereinbarten Shootingzeit ist in der Regel kein Problem. Bei einer längeren Verlängerung können jedoch zusätzliche Kosten entstehen.
Falls bereits im Voraus absehbar ist, dass zusätzliche Shootingzeit benötigt wird, bitten wir um frühzeitige Mitteilung. Eine spontane Verlängerung am Hochzeitstag ist je nach Terminplanung möglicherweise nicht möglich.
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Auch bei Regen findet das Shooting wie geplant statt.
Bei leichtem Regen sind Außenaufnahmen beispielsweise mit Regenschirmen weiterhin möglich. Bei stärkerem Regen werden Innenaufnahmen bevorzugt oder der Ablauf flexibel an die Wetterlage angepasst.
Bei starkem Regen oder Unwetter können Außenaufnahmen zum Schutz der Ausrüstung und aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder nicht möglich sein. Wetterbedingte Einschränkungen hinsichtlich der Shootinglocation oder des Aufnahmeumfangs liegen nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen.
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Ja. Shootings sind deutschlandweit sowie in ganz Europa möglich.
Für Hin- und Rückfahrten unter 50 km ab Würzburg fallen keine zusätzlichen Fahrtkosten an. Bei größeren Entfernungen werden Fahrtkosten entsprechend der Entfernung berechnet. Bei längeren Anreisen oder Shootings im Ausland können zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten anfallen.
Die genauen Kosten werden nach Abstimmung von Ort und Termin mitgeteilt.
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Ja. Für das Shooting und als kleine Absicherung für unerwartete Situationen am Hochzeitstag stehen einige Extras zur Verfügung.
1. Brautstrauß & Boutonnière
Es stehen vier farblich unterschiedliche Sets aus hochwertigen Kunstblumen, bestehend aus Brautstrauß und Boutonnière, zur Verfügung. Die Arrangements wurden von einer koreanischen Floristin angefertigt und können für die Hochzeitsfotos frei genutzt werden.Auch wenn für die Hochzeit ein Brautstrauß aus frischen Blumen vorgesehen ist, kann vorab eines der Sets ausgewählt werden, das am Hochzeitstag als Ersatzstrauß mitgebracht wird.
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2. Weißes Brautkleid
Für den Fall, dass am Hochzeitstag unerwartet ein Problem mit dem Brautkleid auftritt, steht ein schlichtes weißes Kleid als Ersatz zur Verfügung. Durch die Korsettschnürung ist es für die Größen 32–38 geeignet. Bei tatsächlicher Nutzung können zusätzliche Reinigungskosten anfallen.3. Hochzeitsauto
Bei Shootings, zu denen die Anreise mit dem eigenen Fahrzeug erfolgt, kann bei Bedarf auch eine kurze Fahrt zwischen Trauungsort und nahegelegener Fotolocation ermöglicht werden. (BMW 3er)Bei gewünschtem Blumenschmuck ist dies ausschließlich für kurze Fahrten von maximal ca. 20 Minuten und auf Strecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h möglich. Neben dem Brautpaar kann eine weitere Person auf dem Beifahrersitz mitfahren.
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Sowohl die bearbeiteten Fotos als auch die Originaldateien werden digital zur Verfügung gestellt.
Die bearbeiteten Fotos werden über eine persönliche Online-Galerie bereitgestellt. Der Link kann frei mit Familie, Freunden und Hochzeitsgästen geteilt werden. Die Fotos können einzeln oder als gesamte Galerie heruntergeladen werden. Die Galerie steht 14 Tage ab Bereitstellung zur Verfügung.
[Beispiel einer Online-Galerie ansehen]
Die Originaldateien werden separat über einen Google-Drive-Link bereitgestellt. Aufgrund der großen Datenmenge steht dieser Link 7 Tage ab Bereitstellung zum Download zur Verfügung. Bitte die Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunterladen und sichern.
Die Fotos werden in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Shooting fertiggestellt. In der Hochsaison kann sich die Bearbeitungszeit geringfügig verlängern.
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Hochzeitsshootings werden in der Regel mehrere Monate im Voraus gebucht. Besonders an Wochenenden und während der Hochzeitssaison können kurzfristig frei gewordene Termine nur schwer neu vergeben werden. Daher ist bei der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises erforderlich. Bei einer Stornierung durch den Kunden ist diese nicht erstattungsfähig.
Bei kurzfristigeren Stornierungen wird abhängig vom Zeitpunkt der Absage zusätzlich ein Teil des noch offenen Restbetrags als Stornogebühr berechnet. Bei Nichterscheinen am Hochzeitstag (No-Show) wird der gesamte offene Restbetrag fällig.
Terminänderungen sind abhängig von der Verfügbarkeit des gewünschten neuen Termins möglich. Für alle weiteren Einzelheiten gelten die im Vertrag festgelegten Stornierungs- und Änderungsbedingungen.
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Aufnahmen aus dem Shooting können für das Portfolio von Luminis Studio, auf der Website, in sozialen Medien sowie für weitere Präsentations- und Werbezwecke verwendet werden.
Bei Fotos, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, wird die Verwendung vorab abgestimmt. Fotos von minderjährigen Kindern werden nicht verwendet, wenn die Erziehungsberechtigten dies nicht wünschen.
Falls eine erkennbare Darstellung nicht gewünscht ist, können stattdessen Aufnahmen von der Seite oder von hinten sowie Silhouetten und weiter entfernte Aufnahmen verwendet werden, bei denen eine eindeutige Identifizierung nicht möglich ist.
Bei Zustimmung zu einer umfassenderen Portfolio-Nutzung, einschließlich frontal erkennbarer Aufnahmen, werden als Dankeschön zusätzliche bearbeitete Fotos zur Verfügung gestellt.
Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung sowie Fotos von hinten, Silhouetten oder Aufnahmen aus größerer Entfernung, auf denen einzelne Personen nicht eindeutig identifizierbar sind, können für Portfolio- und Werbezwecke verwendet werden.
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Die erhaltenen Fotos können für private Zwecke frei verwendet werden.
Das Urheberrecht der Fotos liegt bei Luminis Studio. Da auch die Farbgestaltung und Bildbearbeitung Teil der fotografischen Arbeit sind, sind nachträgliche Veränderungen wie Filter, Farbänderungen, KI-Bearbeitungen oder Fotomontagen nicht vorgesehen. Für eine kommerzielle Nutzung ist eine vorherige Absprache erforderlich.
Diese Regelung dient dazu, die ursprüngliche Bildwirkung und den Charakter der fotografischen Arbeit zu bewahren. Vielen Dank für das Verständnis.
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Luminis Studio ist grundsätzlich auf kleinere Hochzeiten mit bis zu 50 Gästen ausgerichtet.
Bei Hochzeiten mit mehr als 50 Gästen können sich der Umfang und Ablauf der fotografischen Begleitung entsprechend ändern. Bitte teilen Sie dies daher bereits vor der Buchung mit.
Falls einzelne Gäste nicht fotografiert werden möchten, wird dieser Wunsch selbstverständlich respektiert. Wenn möglich, bitten wir darum, dies bereits im Voraus mitzuteilen.
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Ja. Die Kommunikation ist auf Deutsch, Englisch, Koreanisch und Chinesisch möglich.
Falls Familienangehörige oder Gäste aus Korea oder anderen Ländern Unterstützung bei der Verständigung benötigen, kann im Rahmen des Shootings auch bei kurzen Übersetzungen oder Erklärungen geholfen werden.
Sollten am Hochzeitstag sprachliche Schwierigkeiten auftreten, wird – soweit es der Ablauf der fotografischen Begleitung zulässt – gerne unterstützt.
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Ja. Luminis Studio verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen, die für unvorhergesehene Zwischenfälle im Rahmen der fotografischen Tätigkeit abgeschlossen wurde.
Schäden, die unter den Versicherungsschutz fallen, werden entsprechend den Bedingungen und Verfahren des Versicherers reguliert.